Klimakritik: Ist Schweizer Presserat (Susan Boos) befangen?

Haben NZZaS, Schweizer Presserat und der Zürcher Journalistenpreis 2020 kooperiert, um unliebsame Klimawandel-Kritik zu unterbinden? Gründungsmitglied Paul Bossert wurde durch die Journalistin Lisa Feldmann («Süddeutsche»; «ZJP») vor laufender Kamera mit einem Faschisten gleichgesetzt – nur wegen seiner begründeten Kritik am von der Wissenschaft behaupteten menschengemachten Klimawandel beim Klimamanifest-von-Heiligenroth (-» THEMA: 3.)

#ANFANGSTART

THEMEN         (durch Sprungmarken direkt aufrufbar)
1. Korrekturen zu: NZZ AM SONNTAG vom 10.03.2019, Seite 18 bis 20,
«Im Netz der Klimaleugner»
1.1. Die effektive Aufgabe des IPCC  (Weltklimarat) seit 1988.
1.2. Weiteres Merkmal über sog. «Klimaleugner»: «Treibhauseffekt existiert nicht»
1.3. Zwei weitere Merkmale über sog. «Klimaskeptiker»:
«Geringfügiger Treibhauseffekt» und «CO2-freie Atomenergie»
1.4. Ungeprüfter Faktencheck des Klimamanifest-von-Heiligenroth
über T. Stocker?
1.5.
Reto Knutti und das «diffamierende» FAKE-Profil auf FACEBOOK.
1.6. Reto Knutti und seine Beweislastumkehr beim Treibhauseffekt.
1.7.
Was ist das «fehlende» Motiv für den NZZaS-Artikel vom 10.03.2019?
2. Horst-J. Lüdecke («EIKE») legt im Mai 2019
Beschwerde beim Schweizer Presserat ein.
3. Zürcher Journalistenpreis 2020
ODER: Wie Journalisten aus «Klimaleugner» «Faschisten» machen!
4. Ist Susan Boos («Schweizer Presserat» ; «ZJP 2020»)
bei «Klimamanifest»-Beschwerde im Jahr 2020/2021 befangen?
5.
FAZIT

#KORREKTUREN

1. Korrekturen zu: NZZ AM SONNTAG
vom 10.03.2019, Seite 18 bis 20,
«Im Netz der Klimaleugner»

In diesem mehrseitigen NZZ AM SONNTAG Artikel vom 10.03.2019 mit dem Titel «Im Netz der Klimaleugner» von Carole Koch und Boas Ruh [Google findet] wird über Paul Bossert und das Klimamanifest-von-Heiligenroth zwar kritisch berichtet, aber Paul Bossert wird in diesem NZZ-Artikel noch nicht mit einem Faschisten gleichgesetzt. Das kommt erst gut ein Jahr später.

Seit Jahren die gleichen Fehler durch Journalisten.

Erneut wiederholen die beiden NZZ-Journalisten in ihrem Artikel gebetsmühlenartig angebliche Fakten, die verkürzt oder falsch dargestellt werden. Kritiker des menschengemachten Klimawandels kritisieren diesen Stil seit Jahren. Deshalb werden erneut in diesem Blogtext die gröbsten Weglassungen und Fehler der Journalisten Carole Koch und Boas Ruh korrigiert :

#IPCC

1.1. Die effektive Aufgabe des IPCC
(Weltklimarat) seit 1988.

So wird in der NZZaS auf Seite 18 am 10.03.2019 verkürzend behauptet:

Das Intergovernmental Panel on Climate
Change IPCC wurde 1988 von den Vereinten
Nationen und der Weltorganisation für Meteorologie
mit dem Ziel gegründet, den Stand der
Forschung zum Klimawandel zusammenzutragen
und Risiken abzuschätzen.
(Fettmarkierung durch KMH)

Das ist verkürzend und dadurch FALSCH, denn es wurde von den beiden NZZaS-Journalisten das wichtige Wort «menschengemacht» vor dem Wort «Klimawandel» weggelassen. Denn der IPCC hatte seit 1988 von Anfang an konkret die Aufgabe, den menschlichen Einfluss auf das globale Klimageschehen nachzuweisen.  Konkret hiess es noch vor einigen Jahren ehrlich auf der IPCC-Webseite:

und im Jahr 1994 konnte man es auch noch bei der wissenschaftlichen Enquete-Kommission beim Deutschen Bundestag lesen (Quelle, Seite 679) :

BT-DRS, 12 / 8600,
BT-DRS, 12 / 8600, Seite 679, November 1994 (Rotgelb-Markierung durch KMH)

Und schon gewusst? Auch die wissenschaftliche Enquete-Kommission des deutschen Bundestages, die von 1987 bis 1994 tätig gewesen ist, wurde damals im Jahr 1987 auch von CDU/CSU und FDP (eben NICHT: B90/DIE GRÜNEN)  eingesetzt, um angeblich etwas «gegen die vom Menschen verursachten Veränderungen in der Erdatmosphäre» zu unternehmen:  Quelle, (gelb-rot-Markierung durch KMH)

… und es stand bis 2020 auch auf den Webseiten der deutschen Koordinierungsstelle des IPCC (rot-Unterstreichung durch KMH) :

Warum der IPCC 1988 gegründet wurde

Zwischen dem 26. Oktober 2020 und dem 20. Februar 2021 wurde diese Webseite 119.php der deutschen IPCC-Koordinierungsstelle geändert und seitdem wurde aus dem Wort «Erderwärmung» nun das Wort «Klimawandel», obwohl bekanntlich ein «Klimawandel» mehr als NUR «Erderwärmung» beschreibt. Aber genau so funktioniert seit Jahren und Jahrzehnten die schleichende Definitionsveränderung wichtiger Begriffe bei diesem Thema.

Wenn Klima(folgen)forscher Klimamodelle erstellen, dann wissen diese in der Regel, dass dies Szenarien und keine Prognosen sind. Fachjournalisten sollten diese fachbegriffliche Differenzierung ebenso übernehmen, da ansonsten sofort Missverständnisse in der Kommunikation über die Aussagekraft der Klimamodelle entstehen.  Machen Sie sich bewusst: Alle Klimamodelle sind falsch, da sie noch nicht die Komplexität der Wirklichkeit abbilden können.

Auch Stefan Rahmstorf weiss das:

 

 

Mich erstaunt die nachfolgende Aussage des damaligen UNFCCC-Generalsekretärs Yve de Boer. Sollte nicht auch Literatur von namhaften Forschern Einzug in die IPCC-Berichte erhalten, die den anthropogenen Einfluss auf das Klima widerlegen? Wird da wirklich ergebnisoffen berichtet?

#ZWEI_KAT

1.2. Weiteres Merkmal über sog. «Klimaleugner»:
«Treibhauseffekt existiert nicht»

Des Weiteren behaupten Carole Koch und Boas Ruh am 10.03.2019 in NZZaS auf Seite 18:

Man kann diese Männer in Kategorien einteilen:

1. Klimaleugner. Sie zweifeln an der Existenz der Klimaerwärmung und am menschlichen Einfluss auf die steigenden Temperaturen.
2. Klimaskeptiker. Sie zweifeln an der Grösse des menschgemachten Anteils, den problematischen Folgen des Klimawandels und der Wirksamkeit von Schutzmassnahmen.

(Fettmarkierung durch KMH)

Die von Koch/Ruh definierten «Klimaleugner» sind in Wirklichkeit zum grössten Teil kompetente Menschen, die sich in die Materie seit Jahren eingelesen und eingearbeitet haben und die Behauptungen der offiziellen Klimawissenschaft – wie z.B. von Reto Knutti oder Thomas Stocker – hinterfragt haben und zahllose Widersprüche in deren Behauptungen entdeckt haben.

Weder Reto Knutti, noch Thomas Stocker haben diese Widersprüche der eigenen Klimawissenschaft bis heute bereitwillig aufklären können.

Mitte 2018 gab es durch den TV-Journalisten Simon Christen (SRF) den Ansatz einer kritischen Recherche, die aber leider durch den damals behaupteten «Hitzesommer 2018» – wohl zum Glück für Thomas Stocker – ausgebremst worden ist.

Denn es war im Vorfeld unserer kritischen Mitwirkung an dem geplanten SRF-Filmbericht mit uns vereinbart, dass sich Thomas Stocker vor laufender SRF-Kamera unseren kritischen Fragen stellen sollte, aber stattdessen durften wir Thomas Stocker im August 2018 insgesamt neun (9) Fragen schriftlich stellen, die Thomas Stocker in der neutralen Moderation von Simon Christen (SRF) dann ein paar Tage später ebenfalls schriftlich beantwortet hatte. Das Ergebnis des Dialogs mit Thomas Stocker finden Sie auf der folgenden umfangreichen Webseite:

Der Schweizer Klimaforscher Thomas Stocker beantwortet Fragen seiner Kritiker !!

Beurteilen Sie dort selbst die Qualität der Beantwortung durch Thomas Stocker unserer kritischen 9 Fragen.

Was sind «Klimaleugner» aus unserer Sicht?

Die von Journalisten und Klimawandel-Aktivisten abfällig bezeichneten “Klimaleugnerbezweifeln zu 100% die Hypothese der Wissenschaft von der angeblich menschengemachten oder menschverstärkten Erderwärmung u.a. mit der Begründung, weil der von der Wissenschaft behauptete Treibhauseffekt wegen Verstoss gegen das physikalische Gesetz des 2. Hauptsatzes der Thermodynamik nicht funktionieren kann. Im Folgenden wird diese Begründung erklärt:

Obwohl der bekannte ARD-Meteorologe Karsten Schwanke in seinem Erklärvideo vom 16.12.2019 über den Treibhauseffekt das kritische Argument des 2. Hauptsatz der Thermodynamik (kurz: «2. HsdTd») am Anfang seines Videos kurz erwähnt, hatte Schwanke aber dann im weiteren Verlauf seines insgesamt 6-minütigen Erklärvideos das kritische Argument vom «2. HsdTd» nicht entkräftet. Schwanke hätte doch am 16.12.2019 die Gunst der Stunde nutzen können und der kritischen Öffentlichkeit erklären können, warum das Argument «2. HsdTd» ins Leere läuft und in Wahrheit kein Argument sei, um den menschgemachten CO2-Klimawandel anzuzweifeln. Aber Schwanke hat – ohne es bis heute (15.05.2022) wirklich gemerkt und verstanden zu haben – durch sein Erklärvideo vom 16.12.2019 die Kritik der angeblichen «Klimaleugner» de facto sogar bestätigt. Denn Schwanke behauptete in seinem Treibhauseffekt-Erklärvideo deutlich sichtbar, dass Treibhausgase bei -18 °C in der Lage seien sollen, die bereits auf +15 °C durch die Sonne erwärmten erdnahen Luftschichten weiter zu erwärmen:

Screenshot vom 30.04.2021 der “WETTER VOR ACHT” – Webseite (Klicken Sie auf den Screenshot, um zur Original-Webseite zu gelangen.)

Warum der Treibhauseffekt ein unmögliches Perpetuum Mobile 2. Ordnung ist.

Wenn Treibhausgase bei -18 °C die bereits von der Sonne auf global durchschnittlich +15 °C erwärmte erdnahe Luftschichten weiter erwärmen können würden, dann müsste auch die kalte Wärmestrahlung haushaltsüblicher tiefgekühlter Kältegefrier-Akkus …

 

… eine bereits warme Pizza weiter erwärmen können, wenn man diese Kältegefrier-Akkus über die warme Pizza hält?

Und? Funktioniert DAS? Haben Sie DAS schon einmal ausprobiert, ob DAS funktioniert?

Das sagt eigentlich schon der gesunde Menschenverstand, dass DAS nicht funktionieren kann, denn so ein Wärmefluss von KALT nach WARM widerspricht dem 2. Hauptsatz der Thermodynamik, der besagt, dass ein Wärmefluss von selbst IMMER(!) von WARM nach KALT stattfindet. Und deshalb widerspricht auch der behauptete Treibhauseffekt diesem physikalischen Gesetz des «2. HsdTd», denn es müsste Wärme «aus dem Nichts» produziert werden, damit durch die behauptete kalte CO₂-Wärmestrahlung bei -18 °C die erdnahen wärmeren Luftschichten bei + 15 °C weiter erwärmt werden könnten. Und dann wäre der von der Klimawissenschaft behauptete Treibhauseffekt ein physikalisch- unmögliches Perpetuum Mobile 2. Ordnung. Aber es gibt noch mehr Ungereimtheiten beim behaupteten Treibhauseffekt, die wir auch in dem folgenden Video bereits vor Jahren aufgezeigt haben, übrigens, S. Rahmstorf & M. Latif lassen wir in dem Video auch zu Wort kommen:

 

 

Ergo kann es den behaupteten Treibhauseffekt nicht geben. Der im August 2020 verstorbene deutsche Diplom-Physiker Dr. Ralf D. Tscheuschner (R.I.P) sagte es im Schweizer Fernsehen SRF im Jahr 2018 in 21 Sekunden klar und deutlich ….:

Übrigens: Dr. Ralf D. Tscheuschner († 2020) hat zusammen mit Prof. Dr. Gerhard Gerlich († 2014) im Jahr 2009 den behaupteten Treibhauseffekt in einer wissenschaftlichen Publikation falsifiziert.

Als unmittelbare Antwort liess Thomas Stocker im SRF-Filmbericht «Der Klimaforscher» am 02.09.2018 ca. bei Minute 6:50 durch die Off-Stimme des TV-Journalisten Simon Christen den TV-Zuschauern mitteilen:

Diese Behauptung sei durch tausende von wissenschaftlichen Studien klar widerlegt, sagt Stocker.
(Fettmarkierung durch KMH)

Das Problem bei Stockers Argumentation ist allerdings, dass KEINE dieser «tausenden von wissenschaftlichen Studien» ein wissenschaftliches Experiment beschreibt, welches die von der Klima(folgen)forschung behauptete CO₂-Erwärmungswirkung beim wissenschaftlich behaupteten Treibhauseffekt experimentell nachweist.

Thomas Stocker wird wissen: Ein Konsens von «tausenden von Studien» ist kein wissenschaftlicher Nachweis in Form eines Experiments.  Der Nachweis per Experiment ist auch für Harald Lesch eine wissenschaftliche Notwendigkeit:

Bei der Hypothese vom (menschverstärkten) Treibhauseffekt ignoriert Harald Lesch jedoch diese Notwendigkeit eines falsifizierbaren bzw. nachprüfbaren Experiments, wenn Harald Lesch bei seinen medialen Auftritten über den «Klimawandel» spricht und referiert.

Mit der gleichen Notwendigkeit eines Experiments argumentiert auch Paul Bossert vor der gleichen  Kamera des SRF von Simon Christen [Original-Quelle]:

Wird Paul Bossert, weil er auf das fehlende verifizierende Experiment beim Treibhauseffekt hinweist, was die Hypothese vom Treibhauseffekt wissenschaftlich falsifizierbar belegen müsste, beim Zürcher Journalistenpreis 2020 deshalb als «Faschist»  tituliert?

So wird in der NZZaS auf Seite 18 am 10.03.2019 über Paul Bossert behauptet:

Am Telefon bezeichnet sich Bossert als Naturwissenschafter, der die Erkenntnisse der etablierten Forschung für erstunken und erlogen hält. «Und Sie», sagt er, «sollten den Mainstream nicht nachplappern. Es wird nicht wärmer, sondern kälter.»

(Fettmarkierung durch KMH)

Wenn von den beiden Journalisten mit den beiden Worten «Am Telefon» behauptet wird, sie hätten ein Telefonat mit Paul Bossert im Rahmen dieser NZZ-Recherche geführt, so ist Paul Bossert kein solches Telefonat bekannt, weder mit Carole Koch, noch mit Boas Ruh. Das zur Klarstellung. Paul Bossert kann sich an ein solches Telefonat nicht erinnern.

Und wenn die beiden Journalisten Koch/Ruh trotzdem Paul Bossert mit den Worten zitieren:

«Und Sie sollten den Mainstream nicht nachplappern. Es wird nicht wärmer, sondern kälter.»

(Fettmarkierung durch KMH)

… und die beiden Journalisten dann umgehend argumentativ mit «James Hansen, 1988» ergänzend begründend auf Seite 18 der NZZaS antworten:

Mainstream? 1988 hat der Nasa-Forscher James Hansen dem amerikanischen Kongress die Auswirkungen des Treibhauseffekts erklärt.

(Fettmarkierung durch KMH)

… dann sollten Koch/Ruh genauer recherchieren, wie James Hansen am 23.06.1988 vor dem US-Senat (nicht: «amerikanischen Kongress») den menschenverstärkten Treibhauseffekt bzw. die Gefährlichkeit der Erderwärmung genau begründet hatte.  Denn diese Begründung ist bis heute bei den folgenden offiziellen Klimawandel-Institionen nachlesbar und recherchierbar: (FETT-Markierte blaue Links sind anklickbar)

NASA, WMO, IPCC, wissenschaftliche Enquete-Kommission beim deutschen Bundestag, Publikationen renommierter Klimaforscher, wie z.B.: Svante Arrhenius, Heinz Haber, Paul Crutzen, Hans J. Schellnhuber, Stefan Rahmstorf, Mojib Latif, Deutsche Physikalische Gesellschaft (DPG), Deutsche Meteorologische Gesellschaft (DMG), Deutscher Wetterdienst (DWD), World Wide Fund For Nature (WWF), Christian D. Schönwiese, Hartmut Graßl, Heinz Wanner, Stephen H. Schneider, Ulrich Cubasch, John T. Houghton, Gerd Ganteför, Thomas Stocker, Reto Knutti, Helga Kromp-Kolb, Herbert Formayer und TV-Wissenschafts-Journalisten wie z.B.: Martin Läubli, Harald Lesch, Michaela Koschak, Tim Staeger, Ranga Yogeshwar, Ralph Caspers, Rainer Behrendt, Sven Plöger und Karsten Schwanke  [und noch viele weitere]

[Weitere Nachweis-Links auf Anfrage]

Und wenn die Beiden damals genauer recherchiert hätten, dann wären sie zu der Erkenntnis gekommen, dass alle oben genannten Institutionen ebenfalls «Klimaleugner» sind, weil …

  1. die absolute Globaltemperatur entgegen  der Behauptung von «James Hansen, 1988» seit 170 Jahren unterhalb von 15 °C aus dem natürlichen Treibhauseffekt liegt,
  2. die absolute Globaltemperatur seit der Behauptung von «James Hansen, 1988» von 15,4 °C um 0,5 °C auf 14,9 °C gesunken ist,
  3. ein von «James Hansen, 1988» behaupteter Treibhauseffekt wegen der Verletzung naturwissenschaftlicher Gesetze nicht existieren kann.

Also mindestens drei Widersprüche, die nachweislich auf «James Hansen, 1988» zurückgehen, aber bis heute in Fachbüchern der Klima(folgen)forschung nachzulesen sind.

Mehr zu «James Hansen, 1988» ist auch in diesem Blogtext und dem folgenden Video zu finden:

 

Obwohl die Hypothese vom angeblich existierenden Treibhauseffekt …

  1. mit einem Verstoss gegen das physikalische Gesetz des 2. Hauptsatzes der Thermodynamik begründet wird und
  2. kein falsifizierbares Experiment über die CO₂-Erwärmungswirkung (Treibhauseffekt) vorliegt,

die jeweils ein 100%-Kriterium für die NICHT-Existenz eines behaupteten Treibhauseffekt darstellen, gibt es trotzdem die Auffassung sog. «Klimaskeptiker» ,  die von einer geringfügigen, aber vernachlässigbaren CO₂-Erwärmungswirkung ausgehen.

#ZWEI_KAT2

1.3. Zwei weitere Merkmale über sog. «Klimaskeptiker»:
Geringfügiger Treibhauseffekt» und «CO2-freie Atomenergie»

 

Man mag deshalb der Beschreibung von Koch/Ruh in NZZaS vom 10.03.2019, Seite 18 über sog. «Klimaskeptiker» zustimmen:

2. Klimaskeptiker. Sie zweifeln an der Grösse des menschgemachten Anteils, den problematischen Folgen des Klimawandels und der Wirksamkeit von Schutzmassnahmen.

An anderer Stelle heisst es auf der gleichen Seite 18:

SVP-Nationalrat Walter Wobmann zum Beispiel verweist im Gespräch noch 20 Jahre später
auf die «31 000 Forscher
».
«Ob der Mensch schuld am Klimawandel

ist, kann niemand beweisen», sagt er.
«Sein CO2-Ausstoss ist unbedeutend klein.»

(Fettmarkierung durch KMH)

Aber diese «Klimaskeptiker, die die menschgemachte CO₂-Erwärmungswirkung für geringfügig und deshalb als vernachlässigbar halten» – auch «Lukewarmers» genannt – «outen» sich als Befürworter der Atomenergie/Kernenergie/Nuklearenergie, um mit dieser Energieform die angeblich «problematischen Folgen des Klimawandels» abzumildern, weil ja diese Energieform ebenfalls nahezu CO₂-frei ist.

Deshalb vertritt www.klimamanifest.ch die folgende konsequent-wissenschaftlich-begründbare Auffassung:

CO₂-Erwärmungswirkung existiert zu 100% NICHT, deshalb kann auch keine Geringfügige existieren.

Deshalb ist die «Geringfügige Treibhauseffekt»-Auffassung m.E. genauso merkwürdig, wie eine Auffassung, die von dem Zustand von  «Geringfügig tot» oder von «Geringfügig schwanger» ausgeht. Alle drei «Geringfügig»-Zustände kommen in der Wirklichkeit nicht vor, weil diese drei Zustände entweder nur zu 100% existieren oder zu 0,0%. Werte dazwischen gibt es nicht, deshalb gibt es auch KEINEN «Geringfügigen Treibhauseffekt», weil es sich um einen physikalischen Effekt handelt, der entweder auch nur mit einem einzigen CO2-Molekül physikalisch funktioniert, oder eben nicht funktioniert. Die Bewertung «geringfügig» ist bei eine solchen physikalischen Effekt irreführend und falsch.


Insofern belegen auch die eigenen Erfahrungen und Recherchen mit den sog.  «Geringfügig-Klimaskeptikern», dass sie diese Skeptiker-Auffassung nur deshalb vertreten, weil sie mit Hilfe des CO₂-Arguments die Atomenergie/Kernenergie/Nuklearenergie zum Nachteil der Ökoenergien (Sonne, Wind, Biomasse) argumentativ vertreten wollen. Es geht den «Geringfügig-Klimaskeptikern» also nicht um die Suche nach wissenschaftlicher Wahrhaftigkeit, sondern in Wirklichkeit um Lobbyarbeit zum Vorteil der Atom-/Kern-/Nuklearenergie… auf Grundlage von«Geringfügig»-CO₂.

Zu den Vertretern dieser «Geringfügig-CO₂-Klimaskeptiker»-Auffassung gehören nach meinen Recherchen u.a.:

  1.  EIKE – Das europäische Institut für Klima- und Energie, sog. «Lukewarmers» bei EIKE sind mindestens u.a.: Horst-Joachim Lüdecke, Uli Weber, Holger Thuss, Klaus Puls.
  2.  Prof. Dr. Fritz  Vahrenholt und Sebastian Lüning («DIE KALTE SONNE»)
  3.  Prof. Dr. Gerd Ganteför, Uni Konstanz
  4.  Prof. Dr. Hans Werner Sinn, IFO-Institut
  5.  die deutsche AfD, z.B.: Christian Blex
  6.  die Schweizer SVP, z.B.: Christian Imark
  7.  die Journalisten: Roland Tichy («TICHYS EINBLICK»), Axel Bojanowski («DIE WELT») und Roger Köppel («DIE WELTWOCHE»)

Es können bei Bedarf umfangreiche Recherchen aus den letzten 30-50 Jahren vorgelegt werden, wie die Atomenergielobby das CO₂ als noch grössere Gefahr als die Radioaktivität an die öffentliche und politische Wahrnehmung «verkauft» hat. Deshalb zwei Recherche-Hinweise: Punkt 4 beim Blogtext über Prof. Werner Kirstein und der Ausschnitt aus dem  KK#004-Video:  Als 1977 der “Vater des “2-GRAD-ZIELS” den “Vater des SCHNELLEN BRÜTERS” traf .

Aber unbedingt zur Klarstellung beachten:
Diese Recherche beabsichtigt NICHT die Atomenergie als Energieform zu diskreditieren, sondern es wird von mir kritisiert, dass Atomenergielobbyisten das CO2-Argument zu Gunsten der Atomenergie benutzen, obwohl sie (vermutlich) wissen, dass der CO2-Treibhauseffekt auf einem physikalischen Schwindel basiert.

#FAKTENCHECKS

1.4. Ungeprüfter Faktencheck des Klimamanifest-von-Heiligenroth
über T. Stocker?

Desweiteren wird in der NZZaS auf Seite 18 am 10.03.2019 behauptet:

Die Männer vom Klimamanifest Heiligenroth
besuchen auch Vorträge wie etwa den vom
Berner Klimaforscher Stocker in Vaduz, um ihn
in sogenannten Video-«Faktenchecks» zu
sezieren.

Das ist richtig. Das war im Mai 2016 mit Teil 1 und Teil 2 der «Video«Faktenchecks». Aber wäre es in diesem Zusammenhang jetzt nicht Aufgabe des «kritischen Journalisten» gewesen, diese «Video«Faktenchecks»» auf Richtigkeit zu überprüfen?

Offensichtlich wurden keine Fehler in den «Video«Faktenchecks»» über Thomas Stocker Vortrag in Vaduz gefunden, sonst wären diese sicherlich im NZZaS-Artikel erwähnt worden.

Das obige Zitat aus der NZZaS ist die einzige Stelle im Artikel vom 10.03.2018, wo «Videos» erwähnt werden, aber es wird nicht erklärt, was an diesen dort erwähnten «sezierenden Video-Faktenchecks» angeblich «denunzierend» sein soll, wie es im Untertitel des NZZaS-Artikels geschrieben wurde:

Screenshot aus NZZaS vom 10.03.2019, Seite 18 (gelb-Markierung durch KMH)

Schade, dass in der NZZaS nicht erwähnt wurde, dass Thomas Stocker einen Video-Mitschnitt seines Vortrags in Vaduz abgelehnt hatte und stattdessen ein Video aus einer Ton-Aufnahme und selbstfotografierten Fotos seiner PP-Folien der «Video«Faktenchecks» ziemlich aufwändig erstellt werden musste.

Ein Video vom gleich-thematischen Stocker-Vortrag in Luzern vom Juni 2016 auf Grundlage seiner PP-Folien existiert im Internet. Bei dieser Veranstaltung einer vermeintlich wohlgesonnenen Ökoenergie-Lobbyorganisation hatte Thomas Stocker die Erlaubnis zur Videoaufnahme offensichtlich erteilt.

#KAPKNUTTI15

1.5. Reto Knutti und das «diffamierende»
FAKE-Profil auf FACEBOOK.

In der NZZaS vom 10.03.2019 auf Seite 18, 1. Absatz, wird über Reto Knutti berichtet, wie er und «seine Wissenschaft» sich gegen die seiner Meinung nach «5 Stufen der Angriffe» behaupten muss. Dabei sei ein gefaktes Facebook-Profil über ihn bereits die Stufe 4 («diffamieren») dieser Angriffe, dazu heisst es wörtlich in der NZZaS im 2. Absatz weiter:

Es war in der Radiosendung «Kontext», die auf SRF 2 ausgestrahlt wurde. Darin beantwortete Knutti Fragen zum Klimawandel. Am Ende sagte die Moderatorin Monika Schärer: «Auf Ihrer Facebook-Seite habe ich den Satz gefunden: ‹Ich tue mein Bestes, um die Welt zu retten.› Was tun Sie konkret?» Knutti hielt inne, um diesen Moment der Irritation so zu überspielen: «Ich bin nicht sicher, ob ich das gesagt habe.» Knutti hat nie ein Profil auf Facebook angelegt. Aber jemand anders.

Das [gefakete] Facebook-Profil ist der zweite Angriff auf Knuttis Identität.

Die Darstellung des Sachverhalts mit dem Verweis auf das Ende [ab Minute 44:57] der «KONTEXT» SRF-Radio-Sendung [vom 25.12.2018] wurde in dem NZZaS-Artikel korrekt beschrieben. Aber die Kritiklosigkeit der beiden NZZaS-Journalisten gegenüber Reto Knutti wird deutlich, wenn man sich das angebliche Facebook-FAKE-Profil über Reto Knutti mal etwas genauer anschaut. Es ging in der SRF2 Radio-Sendung bzw. im NZZaS-Artikel u.a. um den folgenden FACEBOOK-Post, den Knutti angeblich getätigt haben soll und den ich aktuell am 11.05.2022 als Screenshot gesichert habe:

Um es klar vorab zu sagen: Es ist deutlich erkennbar, dass es sich um ein Fake-Profil von Reto Knutti handelt und wir verabscheuen solche Fake-Profile, bei denen es sich m.E. um Identitätsbetrug handelt, wenn – wie in diesem Fall – die Bekanntheit von Knutti ausgenutzt wird und Sachverhalte mit dem Kontafei von Knutti gepostet werden, ohne dass Reto Knutti davon Kenntnis hat. Solche Machenschaften lehne ich entschieden ab.

Bei der Vergabe des Zürcher Journalistenpreis 2020 erzählt die Journalistin Carole Koch, dass Reto Knutti ihr einen «riesigen Mailstapel» mit vermeintlich diffamierenden Mails übergeben hat, Achtung: schwyzerdütsch ohne hoch-deutsche Untertitel:

Aber haben Sie gemerkt: Es werden dort keine kritischen Argumente genannt, mit denen Reto Knutti konfrontiert wird und wo die Widersprüche in den Behauptungen von Reto Knutti liegen.

In der Laudatio des Zürcher Journalistenpreises 2020 am 08.09.2020 wird von der Journalistin Lisa Feldmann ebenfalls erwähnt, wie diese (angeblich von Klimaleugnern initierten) FAKES auch ein wichtiges Thema beim NZZaS-Artikel gewesen ist:

Diese Laudatio wird in diesem Blogtext noch an anderer Stelle ein Thema werden…

Aber es ist merkwürdig, wie Knutti mit dieser FAKE-Facebook-Seite bis heute umgeht. Denn die «falsche» Facebook-Seite mit und über Reto Knutti ist bis heute (Mai 2022) weiterhin online und das bereits seit dem 29. Oktober 2017, also seit mittlerweile 4,5 Jahren, ohne dass Reto Knutti offensichtlich bis heute bei Facebook dieses gefälschte Facebook-Profil als «Scam-Profil» und «gefälschte Seite» gemeldet hat. Wir haben diese Meldung an Facebook am 10. und 11.05.2022 nun mal nachgeholt. Mal schauen, was bis zur Fertigstellung dieses Blogtextes mit dieser FAKE-Profil-Seite über Reto Knutti passiert .

Eine Erklärung für die Duldung und Nicht-Löschung dieses FAKE-Profils auf FACEBOOK durch Reto Knutti könnte allerdings darin zu finden sein, dass Knutti festgestellt hat, dass dieses Fakeprofil nicht wirklich bösartig ist. Zugegeben, die Fotomontagen sind dilettantisch und schlecht gemacht und als FAKE eigentlich sofort erkennbar, aber nicht wirklich bösartig. Vielleicht sogar ein Facebook-Profil, was ein Fan und Bewunderer von Reto Knutti erstellt hat, der es dann aber bis heute versäumt hat, dieses vermeintliche Fake-Profil als «Fanseite von Reto Knutti» im FB-Profil – für Jeden sofort erkennbar – zu vermerken. Insofern empfindet Reto Knutti seit 4,5 Jahren dieses Facebook-Profil womöglich als Chance, seinen Namen bekannter zu machen.

Wenn Reto Knutti dieses Fake-Facebook-Profil wirklich – wie in NZZaS am 10.03.2019, Seite 18 behauptet – als 4. Stufe eines Angriffes (= Diffamierung) auf seine Person empfindet, warum hat Knutti nicht spätestens seit März 2019 – seit Veröffentlichung des NZZaS-Artikels «Im Netz der Klimaleugner» – bei Facebook gemeldet und löschen lassen? Vielleicht kann mir Reto Knutti per Mail etwas dazu sagen. Ich werde es dann hier veröffentlichen.

#KAPKNUTTI

1.6. Reto Knutti und seine Beweislastumkehr beim Treibhauseffekt

In der NZZaS auf Seite 19 am 10.03.2019 wird Reto Knutti wie folgt zitiert:

Knutti:
«Könnte ich beweisen, dass CO2-Emissionen
keinen Einfluss haben, würde ich reich und
den Nobelpreis gewinnen.»

(Fettmarkierung durch KMH)

Reto Knutti dreht mit seiner These die wissenschaftliche Beweislast um und weicht damit der  These von Markus O. Häring aus, der unmittelbar vorher die korrekte wissenschaftliche These zu den wichtigen «ergebnisoffene Untersuchungen» aufgestellt hatte:

Häring: «Klimaforscher brauchen
eine alarmistische These, um an Forschungsgelder
zu kommen, ergebnisoffene Untersuchungen
sind nicht gefragt.»

Zu diesen «ergebnisoffene Untersuchungen» gehört auch die Notwendigkeit eines falsifizierbaren Experiments, was die Existenz des von der Wissenschaft behaupteten Treibhauseffekts mit der CO₂-Erwärmungswirkung nachweist. Dieses Experiment fehlt bis heute.

Reto Knutti hat mit seiner Antwort stattdessen bestätigt, dass auch die NICHT-Existenz des Treibhauseffektes nicht wissenschaftlich bewiesen werden könne und suggeriert damit in fälschlicher Weise, dass die Existenz des Treibhauseffektes angeblich wissenschaftlich nachgewiesen sei, was aber nicht zutrifft. Stattdessen ist aber der von Knutti präferierte Treibhauseffekt falsifiziert, weil der behauptete Treibhauseffekt wegen Verstoss gegen den 2. Hauptsatz der Thermodynamik physikalisch nicht funktionieren kann. Reto Knuttis Antwort auf die These von Häring hätte deshalb korrekt wie folgt lauten müssen:

«Könnte ich beweisen, dass CO2-Emissionen
einen Einfluss haben, würde ich reich und
den Nobelpreis gewinnen.»

(Aber SO stand das Zitat von Reto Knutti am 10.03.19 eben nicht in NZZaS)

Beachten Sie, welche Auswirkungen das Hinzufügen bzw. Entfernen eines einzigen Buchstaben («einen» bzw. «keinen») bei Behauptungen von Klimawissenschaftlern hat und wie Reto Knutti damit die wissenschaftliche Beweislast um 180° verdreht hat.

Aber dieses oben belegte Ausweichen durch Knutti mittels Beweislastumkehr bzw. Umschwenken in der Argumentation wirft Reto Knutti in der NZZaS zum Schluss in den letzten Zeilen auf Seite 20 stattdessen seinen Kritiker vor, als Knutti mit den Worten zitiert wird:

«Ich habe immer wieder versucht, mit solchen
Personen zu diskutieren» sagt Knutti.
«Weist man ihnen Fehler nach, schwenken sie
auf neue angebliche Ungereimtheiten um

(Fettmarkierung und Unterstreichung durch KMH)

Ein konkretes Beispiel für so ein «Umschwenken auf neue Ungereimtheiten» nennt Knutti – wie so oft – leider nicht. Vielleicht kann das ja Reto Knutti nachholen, wenn er diesen Blogtext liest.

#MOTIV

1.7. Was ist das «fehlende» Motiv
für den NZZaS-Artikel vom 10.03.2019?

Das wichtigste Motiv für ihren NZZaS-Artikel «Im Netz der Klimaleugner» haben die beiden preisgekrönten Journalisten Carole Koch und Boas Ruh nicht erwähnt: Der Auftritt der «Klima-Widerleger» vom Klimamanifest-von-Heiligenroth und des Physikers Ralph D. Teuscheuschner in der SRF «REPORTER»-Sendung «DER KLIMAFORSCHER» am 02.09.2018 und den damit im Zusammenhang stehenden 9-Fragen-und-Antworten-Katalog an den Schweizer Klimaforscher Thomas Stocker, bei dem Thomas Stocker alles andere als ein souveräner Klimaforscher rüberkommt, siehe auch -» THEMA: 1.2.

Anstatt eines 9-Fragen-und-Antworten-Katalogs war ursprünglich für die SRF-Sendung ein LIVE-Gespräch mit Thomas Stocker geplant, um mit den «Klima-Widerlegern» vom Klimamaniftest-von-Heiligenroth zu debattieren, aber dieses Live-Gepräch kam dann wegen einer kurzfristigen Sendetermin-Änderung des SRF nicht zustande. Fairerweise bot uns «REPORTER»-Autor Simon Christen als Ersatz an, oben erwähnten Fragen-Katalog an Thomas Stocker zu schicken, den dann das SRF auf ihrer Webseite mit Stockers  Antworten  veröffentlichen wollte. Leider hat das SRF aber nur vier der neun Fragen mit Antworten auf der SRF-Webseite veröffentlicht.

Alle 9(!) Fragen mit allen Antworten und allen Links (auch, was das SRF in seiner «REPORTER»-Sendung «DER KLIMAFORSCHER» am 02.09.2018 nicht erwähnt hatte) finden Sie hier:

Der Schweizer Klimaforscher Thomas Stocker beantwortet Fragen seiner Kritiker !!

Wie hätten wohl Reto Knutti oder Carole Koch und Boas Ruh diese 9 Fragen beantwortet?

Warum haben die beiden Journalisten die 9 Fragen und deren Antworten nicht untersucht?

#luedecke

2. Horst-J. Lüdecke («EIKE») legt im Mai 2019
Beschwerde beim Schweizer Presserat ein.

Horst-J. Lüdecke, Pressesprecher von EIKE, wurde auch mehrfach in dem NZZaS vom 10.03.2019 erwähnt und taucht auch im Zentum der NZZaS-Grafik auf Seite 20 auf:

Ausschnitt aus der Grafik NZZaS vom 10.03.2019, Seite 20, «Gut vernetzt Die weitreichenden Verbindungen der Schweizer Klimaskeptiker»

Lüdecke legte am 20.05.2019 Beschwerde gegen den NZZasS-Artikel ein, im Schwerpunkt mit der Begründung, dass der Begriff «Klimaleugner» von den NZZaS-Journalisten herabwürdigend und ehrverletzend verwendet werden würde. Im Bescheid 19/2020 des Schweizer Presserates vom 09. 04.2020 ist dazu wörtlich zu lesen:

Zur Begründung führt der Beschwerdeführer (BF[Lüdecke]) an, die Bezeichnung «Klimaleugner» sei falsch und diffamierend. Falsch, weil er nie «das Klima geleugnet» und nie die Existenz der Klimaerwärmung bezweifelt habe. Im Gegenteil erforsche er in seinen wissenschaftlichen Fachpublikationen die Gründe für den Wandel des Klimas. Dabei vertrete er allerdings in der Tat die Ansicht, dass hauptsächlich natürliche Faktoren für die globale Erwärmung verantwortlich seien und nicht die menschenbedingte CO2􀁅
Zunahme. Weiter sei die Bezeichnung «Klimaleugner» diffamierend, weil der Begriff moralisch verurteile, in Anlehnung an «Holocaustleugner». «Klimaleugner» sei ein Hetzwort, das Stigmatisierung zum Ziel habe.

Diese Anlehnung und die suggestive Nähe des Begriffs «Klimaleugner» zum Begriff «Holocaustleugner» hatte auch bereits im April 2007 der damalige «DER SPIEGEL»-Chefredakteur Stefan Aust genauso gesehen:

 

 

Beachtenswert ist, dass sich der EIKE-Funktionär Lüdecke bei seiner Beschwerde nur auf den vermeintlich diffamierenden Begriff «Klimaleugner»  fokussiert hatte, anstatt auch Fehler, Unschärfen und Halbwahrheiten aus dem NZZaS-Artikel bei seiner Beschwerde vorzubringen, wie ich es nun in diesem Blogtext – gut 3 Jahre später-  unter Kapitel 1 (1.1  bis 1.7.) niedergeschrieben haben. Der NZZaS-Artikel nennt es auf Seite 18 bei unseren Videos «sezieren». Insofern wäre anstatt «Klimaleugner» der Ausdruck «Klimasezierer» oder «Klimapathologen» für uns zutreffender, wenn der Ausdruck «Kritiker des menschgemachten Klimawandels» immer noch zu lang erscheinen sollte. Denn der Schweizer Presserat argumentierte in der Beschwerdebewertung u.a. wie folgt:

Statt nur «Klima-Leugner» beispielsweise präziser zu schreiben «Einer, der den Klimawandel anerkennt, der aber die menschliche Komponente daran und jeden
Handlungsbedarf leugnet», oder ähnlich, ist nicht gebrauchstauglich.

(Fettmarkierung und Unterstreichung durch KMH)

Zustimmung. Solch lange Umschreibungen sind eher nicht gebrauchstauglich. Der Ausdruck «Klimawiderleger»  wäre noch der beste und zutreffendste Begriff, weil er nicht diskreditiert, unsere Recherchen in einem Wort am besten beschrieben werden, auch wenn der Begriff vielleicht ein wenig sperrig klingt und genauso – wegen der Verkürzung des Begriffs «Klima» FALSCH ist, wie auch der Begriff «Klimaleugner» . «Klimawiderleger» passt, weil der menschengemachte Klimawandel durch von mir recherchierte Widersprüche in der eigenen Argumentation der Klimawissenschaft bei mindestens drei (3) Sachverhalten widerlegt werden kann, die in diesem Blogtext auch schon an anderer Stelle genannt worden sind.

Im Video vom 08.09.2020 zur Vergabe des Zürcher Journalistenpreises 2020 wird von der Journalistin Carole Koch Lüdeckes Presserats-Beschwerde  kommentiert, Achtung: Schwyzerdütsch ohne hoch-deutsche Untertitel:

Das Statement von Carole Koch verdeutlicht, dass Lüdecke mit seiner Beschwerde, die nur die Verwendung des Begriffs “Klimaleugner» kritisiert hatte, die Journalistin Carole Koch nicht wirklich im Kern kritisiert hatte

Ich schliesse mich der grundsätzlichen Kritik der NZZaS an, wenn sie zurecht in der BG-Antwort die Einreichung der Presseratsbeschwerde am 20.05.2019 durch Lüdecke kritisiert. Im Text 19/2020, II.1. des Schweizer Presserats heisst es:

Die NZZaS habe sich mit dem BF darauf geeinigt, dass er seine Sicht der Dinge äussern dürfe und zwar in einem Leserbrief, der länger sein durfte als man das sonst zulasse. Dass er nach dessen Publikation dennoch eine Beschwerde einreiche, sei rechtsmissbräuchlich.

Denn Lüdecke hätte in seinem Leserbrief in der NZZaS am 24.03.2019 auch die Fehler, Unschärfen und Halbwahrheiten über den NZZaS-Artikel vom 10.03.2019 unterbringen können, die ich in diesem Blogtext im Kapitel 1.1. bis 1.7. niedergeschrieben habe. Aber Lüdecke hat so eine Kritik weder in seinem Leserbrief noch in seiner Beschwerde vorgetragen. Warum das so ist, steht m.E in einem Satz des Leserbriefes, der gleichzeitig auch Lüdeckes Position und seine Einstellung zum menschengemachten Klimawandel deutlich von der Position des KMH abgrenzt:

Ich leugne weder den
Klimawandel noch einen erwärmenden
Einfluss des anthropogenen
CO2.

Denn der «erwärmende Einfluss des anthropogenen CO2» wurde bis heute nicht wissenschaftlich nachgewiesen, wohl deshalb, weil dieser behauptete «Einfluss» auch aus physikalischen Gründen unmöglich ist. Trotzdem glaubt Lüdecke offenkundig an den «erwärmende Einfluss des anthropogenen CO2».  Der Grund für «Lüdeckes Glauben» wurde bereits in Kapitel 1.3. genannt.

Wenn Lüdecke nun doch an den «erwärmenden Einfluss des anthropogenen CO2» glaubt, warum hatte dann Lüdecke damals im Januar 2010 in der mdr-Sendung «FAKT IST …» die folgende, kritische und auf den ersten Blick berechtigte Frage gestellt?:

Da Lüdecke seine Frage nur auf das zusätzliche, das anthropogene CO2 bezieht, wird klar, welchen «klimaskeptischen» Standpunkt Horst Joachim Lüdecke genau vertritt:

1. Lüdecke hält den natürlichen Treibhauseffekt für existent [Lüdecke & Link, 2010]!
2. Lüdecke hält den Einfluss des zusätzlichen, des menschengemachten CO2 auf den natürlichen Treibhauseffekt für «verschwindend gering»!

Diesen 2. Standpunkt hat Lüdecke auch mehrfach in der damaligen «FAKT IST …»-Sendung vertreten und der «natürliche Treibhauseffekt» wurde in der TV-Sendung überhaupt nicht kritisch hinterfragt.

Sollte dieser Standpunkt des H. J. Lüdecke aus heutiger Sicht in diesem Blogtext nicht korrekt wiedergegeben worden sein, kann Herr Lüdecke mir gerne eine Mail schicken, was ich dann ergänzend zur Richtigstellung veröffentlichen werde.

#feldmann

3. Zürcher Journalistenpreis 2020
ODER: Wie Journalisten aus «Klimaleugner» «Faschisten» machen!

Erst im April 2022 habe ich durch Zufall Kenntnis davon erhalten, dass der NZZaS-Artikel vom 10.03.2019 «Im Netz der Klimaleugner» im September 2020 den Zürcher Journalistenpreis 2020 erhalten hatte.

A. Webseite des Zürcher Journalistenpreises 2020 [html]
B. Broschüre des Zürcher Journalistenpreises 2020 [PDF]
C. Video des Zürcher Journalistenpreises 2020 [YOUTUBE]

A.
Auf der Webseite findet man u.a. die folgende Belobigung der beiden NZZaS-Journalisten:

Screenshot von https://www.zh-journalistenpreis.ch/pages/03_auszeichnung/preisverleihungen/preisverleihungen_2020.html [Abruf: 11.05.2022]

Welche «aufwendige Recherche» und welchen wichtigen Hintergrundjournalismus denn?

Was ist denn z.B. daran eine «aufwendige Recherche», wenn diese beiden Journalisten sich weiterhin auf «James Hansen, 1988» berufen und bis heute die beweisbaren Widersprüche in den Behauptungen von James Hansen, 1988 bzw. 1998 nicht recherchiert haben? Diesen NZZaS-Artikel als «Legitimierung der Medien als vierte Gewalt» zu bezeichnen ist nicht nur deshalb m.E. eine Farce. Die Richtigstellungen in diesem Blogtext in den Kapiteln 1.1 bis 1.7. begründen meine Kritik.

B.
Die Broschüre über den Zürcher Journalistenpreis 2020 fördert noch mehr interessante Innenansichten über die Denke  der beteiligten Journalisten zutage. So steht dort z.B.:

Ihr Zweck [der Stiftung Zürcher Journalistenpreis] ist es, über die Ausschreibung und Vergabe eines Preises einen Beitrag zur Förderung der journalistischen Qualität zu leisten. Die Prämierung von herausragenden Arbeiten soll Journalistinnen und Journalisten ermutigen, ihre unter immer anspruchsvolleren Bedingungen zu leistende Aufgabe inhaltlich wie auch stilistisch auf hohem Niveau zu meistern und journalistische Werke zu schaffen, die über den Tag hinaus in Erinnerung bleiben.

(Fettmarkierung durch KMH)

Ja, «journalistische Werke zu schaffen, die über den Tag hinaus in Erinnerung bleiben»

Ja, DAS hat die Journalistin und Jury Mitglied Lisa Feldmann mit ihrer Laudatio für «Im Netz der Klimaleugner» vor laufender Kamera wahrlich geschafft:

Dieser Laudatio-Ausschnitt fördert die unfassbar-verquere Denke der Journalistin Lisa Feldmann zu tage. Wie «feige» Lisa Feldmann in ihrer Laudatio ist, erkennt man an den Verwendung des Begriffs «wir». Wer ist mit «wir» gemeint? Warum sagt sie nicht «ich»? Warum versteckt sie sich hinter einer vermeintlichen (Schutz?)-Gemeinschaft, die sie mit «wir» bezeichnet und auch nicht konkret benennt? Und was an den 6 Thesen des «Klimamanifestes»[-von-Heiligenroth] ist konkret denn «ideologisch»?

Ist gesunder Menschenverstand in der Denke der Journalistin Lisa Feldmann eine «Ideologie»?

Und was weiss Lisa Feldmann eigentlich über das Gerichtsurteil über den vermeintlichen «Faschisten» Björn Höcke? Was und welches Gerichtsurteil berechtigt Lisa Feldmann eine Verbindung vom deutschen Björn Höcke zum Schweizer Paul Bossert herzustellen, egal ob Björn Höcke nun ein Faschist ist, oder nicht? Wo genau ist die Verbindung zwischen Björn Höcke und Paul Bossert?

Fragen über Fragen, die durch die unfassbar ehrverletzende Laudatio gegenüber Paul Bossert nicht beantwortet werden.

Kurzer Exkurs zum Gerichtsurteil über Björn Höcke als «Faschist»

In dem Gerichtsurteil von Meiningen (Thüringen) gingen die Richter erstens davon aus, dass die Bezeichnung „Faschist“ hier keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil ist. Die Kläger (und auch das Gericht) mussten also nicht beweisen, dass die Behauptung richtig und wahr ist, sondern nur, dass sie zulässig ist. Zweitens stellten die Richter fest, dass die Bezeichnung „Faschist“ für Björn Höcke keine „Schmähkritik“ ist, weil die „Auseinandersetzung in der Sache“ im Vordergrund stehe und nicht die Abwertung der Person.

Wenn keine Schmähkritik vorliegt, müssen nach der Rechtsprechung des deutschen  Bundesverfassungsgerichts Meinungsfreiheit und Ehrschutz abgewogen werden. Auch die Meininger Richter geben nicht automatisch der Meinungsfreiheit den Vorrang. Sie verweisen vielmehr auf eine Vielzahl von Indizien, die die Kläger gegen Höcke vorgebracht hatten. Dabei haben Sie sich vor allen Dingen auf Höckes Buch bezogen. Damit hätten sie „in ausreichendem Umfang glaubhaft gemacht, dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht“.

Es darf auch öffentlich nicht behauptet werden, dass ein Gericht angeblich festgestellt habe, dass Höcke ein Faschist ist. Sondern das Gericht in Meiningen hat lediglich festgestellt, dass es sich um zulässige und begründete Werturteile handelt, aber das Gericht hat nicht festgestellt, ob es sich auch bei diesen Werturteilen auch wirklich um Tatsachen handelt, die einer objektiven, gerichtlichen Bewertung standhalten.

[Quelle, mit eigenen Ergänzungen]

Insofern darf Lisa Feldmann im Rahmen eines zulässigen Werturteils auf Grundlage stichhaltiger Belege und Indizien Paul Bossert jederzeit als «Klimaleugner» bezeichnen.

Nur welche stichhaltigen Belege und Indizien liegen denn Lisa Feldmann vor, die ein solches Werturteil als «Klimaleugner» begründen? Der Schweizer Presserat hat bestätigt, dass eine präzise Definition für den Begriff «Klimaleugner» nicht vorliegt. Ich behaupte: Es gibt keinen Menschen auf der Welt, der «das Klima leugnet», auch Paul Bossert nicht. Wie will Lisa Feldmann dann «stichhaltige Belege und Indizien» für ein Werturteil herbeischaffen, wenn eine genaue und eindeutige Definition für ihr Werturteil «Klimaleugner» gar nicht vorliegt?

Dieses Problem hatte auch der Schweizer Presserat in seiner Entscheidung 19/2020 gesehen. Es ist bereits in diesem Blogtext im Kapitel 2. in Übereinkunft mit dem Schweizer Presserat festgestellt worden, dass der Begriff «Klimaleugner» eine Kurzform für einen Menschen ist, …

«…der den Klimawandel anerkennt, der aber die menschliche Komponente daran und jeden Handlungsbedarf leugnet»

Lisa Feldmann muss nun noch einen stichhaltigen Nachweis liefern, der es ihr erlaubt hat, in ihrer Laudatio eine Verbindung zwischen dem «Faschisten» Höcke und dem «Klimaleugner» Bossert aufzubauen.

Denn eine ähnliche Gefahr hatte ja Horst Joachim Lüdecke befürchtet, als er seine Beschwerde beim Schweizer Presserat eingereicht hatte, weil der Begriff «Klimaleugner» in Zusammenhang mit «Holocaustleugner» gebracht werden kann.

Der Schweizer Presserat stellte in seiner Entscheidung 19/2020 zurecht fest:

Da die Formulierung «Klimaleugner» aber nicht präzise ist, muss darauf geachtet werden, dass die Position der betreffenden Person oder Institution im Kontext genauer beschrieben wird.

(Fettmarkierung durch KMH)

Deshalb stellt sich die Frage, an welcher Stelle in der Laudatio Lisa Feldmann «den Kontext genauer beschrieben» hat, der es ihr erlaubt hat, zwischen dem «Faschisten»  Björn Höcke eine Verbindung zu dem «Klimaleugner» Paul Bossert herzustellen?

Wo ist der stichhaltige Nachweis und mindestes ein Indiz, der es Lisa Feldmann erlaubt hat,  einen Kontext zwischen dem «Faschisten» Höcke und dem «Klimaleugner» Paul Bossert herzustellen?

Lisa Feldmann scheint in einem abstrusen Denk-Muster zu agieren, was die folgende selbsterstellte  Animation visuell versucht deutlicher zu beschreiben:

Lisa Feldmann hat die spezielle Ebene für ein Werturteil, was nur separat und nur auf jeweils einer abgesperrten horizontalen Ebene für einen speziellen Fall existiert,  durchbrochen und sie hat eine logisch unmögliche vertikale Verknüpfung zu einer anderen, ebenfalls nur horizontal zu betrachtenden Werturteil-Ebene hergestellt.

Im obigen Schaubild hat Lisa Feldmann in unfassbarer Weise die Schutzmauer überwunden und hat mit der Werturteil 1-Ebene eine logisch unmögliche vertikale Verknüpfung zu der anderen horizontalen Werturteil 2-Ebene hergestellt.

Weil beides Werturteile sind, die als Obst zu bewerten sind (obwohl sie eine vollkommen andere Bewertung/Definition «Faschist» vs. «Klimaleugner» ausweisen),  stellt Lisa Feldmann die logisch unmögliche vertikale Verknüpfung her, dass eine «Birne» das gleiche sein muss, wie ein «Apfel», also auch ein «Faschist» muss das gleiche sein wie ein «Klimaleugner», so anscheinend die Denke von Lisa Feldmann und auch anderen Journalisten, die «Kritiker des menschgemachten Klimawandels» mit Nazi-Vergleichen diskreditieren.

Wie würde Lisa Feldmann wohl den folgenden, abgeänderten Laudatio-Text bewerten?

Genauso ungestraft, wie man heutzutage
den deutschen AfD-Politiker Björn Höcke
einen «Faschisten» nennen darf, dürfen wir
jetzt auch die ausgebildete Journalistin
Lisa Feldmann wegen ihrer «Laudatio»
und den darin geäusserten faschistoiden
Denkmustern ein «Mitglied der Lügenpresse»
nennen.

Carole Koch und Boas Ruh mit «Im Netz der Klimaleugner» und auch Lisa Feldmann mit Ihrer Laudatio haben die Aufgaben eines Journalisten umgesetzt, die auch bereits der damalige Bundesverfassungsrichter Willi Geiger in seiner Promotion formuliert hatte:

aus dem Jahr 2004, rot-Markierungen durch KMH

Ein Hinweis per Youtube-Kommentar auf die Ehrverletzung über Paul Bossert in der Laudatio der Lisa Feldmann liegt dem Zürcher Journalistenpreis 2020 bereits seit dem 18.04.2022 nachweislich vor, ohne dass in irgendeiner Weise von deren Seite reagiert worden ist:


Fazit:
Horst Joachim Lüdecke hatte mit seiner Beschwerde 19/2020 beim Schweizer Presserat zurecht die latente Gefahr gesehen, dass Journalisten dazu neigen, aus vermeintlichen «Klimaleugnern» angebliche «Holocaustleugner» zu machen. Die Journalistin Lisa Feldmann bestätigt in ihrer Laudatio, dass ihr diese Beschwerde [19/2020] bekannt ist. Ihre Laudatio belegt in aller Deutlichkeit, dass diese latente Gefahr eines unstatthaften Nazivergleichs bei Journalisten offenbar real ist.

#susanboos

4. Ist Susan Boos («Schweizer Presserat» ; «ZJP 2020»)
bei «Klimamanifest»-Beschwerde im Jahr 2020/2021 befangen?
Susan Boos
Susan Boos wird 2021 Präsidentin des Schweizer Presserats. (Bild: Fabian Biasio)

Im September 2020 war Susan Boos Jury-Mitglied, die für die Vergabe des Zürcher Journalistenpreises 2020 an Carole Koch und Boas Ruh zuständig gewesen ist.

Das ist auf der Seite 8 der Broschüre des ZJP-2020 durch die untere Jury-Urkunde  dokumentiert:

Seite 8 der Broschüre des Zürcher Journalistenpreises 2020 (rot-Markierung durch KMH)

Als Jurymitglied war Susan Boos sowohl für die Preisvergabe, die Begründung für die Vergabe des Preises und auch für die Duldung des vorgetragenen Laudatio-Textes durch Lisa Feldmann mitverantwortlich. Diese Preisvergabe an Carole Koch und Boas Ruh hat gleichzeitig den umgekehrten Effekt, dass jedwede Form von vermeintlicher «Klimaleugnung» mit diesem Züricher Journalisten Preis 2020 diskreditiert wird, u.a. das im preisgekrönten NZZaS-Artikel «Im Netz der Klimaleugner» mehrfach erwähnte «Klimamanifest-von-Heiligenroth»

Und ausgerechnet dieses «Klimamanifest-von-Heiligenroth» (www.klimamanifest.ch) legte beim Schweizer Presserat am 02.03.2021 eine 12-seitige Beschwerde über einen «Klimawandel»-Artikel in der «BASLER ZEITUNG» bzw. «TAGESANZEIGER» vom 12.12.2020 ein.

Susan Boos ist seit 01.01.2021 Präsidentin des Schweizer Presserates.

Die gesamte Beschwerde-Kommunikation mit dem Schweizer Presserat ist auf der KMH-«Beschwerden»-Webseite unter «Beschwerde #16» im Detail recherchierbar.

Der Beschwerdeverlauf zeichnete sich u.a. dadurch aus, dass der Beschwerde-Gegner, die TX-Group, von der Geschäftsführerin des Schweizer Presserates Ursina Wey bei den Fristen begünstigt worden ist. Der Beschwerdeverlauf glänzte damals nicht durch Objektivität und Unbefangenheit, sondern durch Unregelmässigkeiten im Beschwerdeverlauf, welche bereits damals beschämend waren. Recherchieren Sie selbst in «Beschwerde #16».

Die neuen Erkenntnisse über Susan Boos und ihre Position in der Jury beim Zürcher Journalisten Preis 2020 stellt  nun ihre Rolle beim Schweizer Presserat im Frühjahr 2021 in ein neues Licht: Denn Susan Boos wäre nach Artikel 15 des Geschäftsreglements des Schweizer Presserates verpflichtet gewesen, wegen ihrer Jury-Tätigkeit beim Zürcher Journalistenpreis 2020 und die Preisvergabe an «Im Netz der Klimaleugner» in den Ausstand zu treten:

Art. 15 Ausstand

1Mitglieder des Schweizer Presserats treten von sich aus in den Ausstand, wenn sie sich ausserstande sehen, zu einer Beschwerde unbefangen Stellung zu nehmen.

Anscheinend hat sich Susan Boos mit ihrer Selbsteinschätzung übernommen!  Anstatt nach Art. 15 selbstbestimmt in den Ausstand zu treten, um jegliche Befangenheit auszuschliessen, hat sie die Ablehnung der eingereichten Beschwerde per 23.08. 2021 mit ihrer Unterschrift bestätigt:

Screenshot: Ausschnitt von Seite 4 der Beschwerdeablehnung 56/2021 vom 23.08.2021 des Schweizer Presserates (Schwarze Balken durch KMH)

#fazit

FAZIT

Nach diesen umfangreichen Recherchen stellen sich grundlegende Fragen:

Wie glaubwürdig sind NZZaS, Zürcher Journalistenpreis und der Schweizer Presserat noch, wenn so agiert wird?

Macht es da überhaupt noch Sinn, als diskreditierter «Klimaleugner» Beschwerden beim Schweizer Presserat einzureichen?

Rainer Hoffmann
info [at] klimamanifest.ch
16.05.2022


Erstveröffentlichung am 16.05.2022, 07Uhr00

Letztmalig optimiert/ergänzt am Freitag, 11. August 2023, 08:06 by Klimamanifest